Um die Kosten des Heilpraktikerbesuches erstattet zu bekommen, benötigen Sie entweder eine private Versicherung oder eine Krankenzusatzversicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen.

 

Private Krankenkasse

Die meisten privaten Versicherungen übernehmen auch die Behandlung vom Heilpraktiker. Falls Sie sich aber nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Wenn Sie eine erst abschließen möchten, setzen Sie sich am besten mit einem Versicherungsmakler in Verbindung, der für Sie das passende Angebot finden wird.

 

Gesetzliche Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung

Sie müssen die private Zusatzversicherungnicht nicht unbedingt bei der gleichen Kasse abschließen, bei der Sie schon gesetzlich versichert sind. Möglicherweise bietet eine andere Versicherung einen Tarif an, der für Sie geeigneter ist. Es gibt grundsätzlich:

  • die reinen Heilpraktikerzusatzversicherungen, welche eine höhere Leistung anbieten, sowohl bei der Übernahme unterschiedlicher Behandlungsleistungen als auch bei der Erstattung der Kosten - i.d. Regel bis 100%.
  • Versicherungen, die zusätzlich die Kosten für Zahnheilkunde und für Sehhilfen übernehmen sowie evtl. auch eine Reiseversicherung beinhalten. Hier wird allerdings ein Prozentsatz (z.B. 80%) der Heilpraktikerkosten übernommen.

 Von den beiden Varianten gibt es auf dem Markt einige gute Tarife, die für verschiedene Situationen passen und angemessen leisten. Es ist deshalb sinnvoll, sich beraten zu lassen. Auch im Internet finden Sie gute und übersichtliche Ratgeber zum Thema Heilpraktikerversicherungen, z.B unter:

 

www.heilpraktikerversicherungen.com

www.heilpraktiker-leitfaden.info/zusatzversicherung/

www.kvzentrale.com

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Heilpraktikerin keine Empfehlung für eine bestimmte Versicherung ausprechen kann und darf. Ich rate Ihnen daher, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und die einzelnen Angebote insbesondere hinsichtlich Beitragshöhe, Leistungsumfang, Erstattungs- höhe (z.B. 100% vom Höchstsatz der GebüH) und jährlicher Höchstgrenze (z.B. 2.000 € jährl.) zu vergleichen. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter.

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit

 

Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich

  • Behandlungskosten durch den Heilpraktiker,

  • Kosten für die Fahrten zum Heilpraktiker sowie

  • Kosten für verordnete Medikamente

als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen. Die Höhe der Steuerersparnis errechnet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder. Beträge, die über eine „zumutbare Belastung“ hinausgehen, wirken steuermindernd. Sie sollten also diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshäuser usw.) aufbewahren!

Naturheilpraxis Mireille Wackerl

Traditionelle & moderne Verfahren

Bürgermeister-Wutz.-Str. 11

86405 Meitingen OT Erlingen

 

Termine nach Vereinbarung

Tel.: 0157-87 6 1 59 09