Um die Kosten des Heilpraktikerbesuches erstattet zu bekommen, benötigen Sie entweder eine private Versicherung oder eine Krankenzusatzversicherung bei einer der gesetzlichen Krankenkassen.
Private Krankenkasse
Die meisten privaten Versicherungen übernehmen auch die Behandlung vom Heilpraktiker. Falls Sie sich aber nicht sicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Wenn Sie eine erst abschließen möchten, setzen Sie sich am besten mit einem Versicherungsmakler in Verbindung, der für Sie das passende Angebot finden wird.
Gesetzliche Krankenkasse mit einer privaten Zusatzversicherung
Sie müssen die private Zusatzversicherungnicht nicht unbedingt bei der gleichen Kasse abschließen, bei der Sie schon gesetzlich versichert sind. Möglicherweise bietet eine andere Versicherung einen Tarif an, der für Sie geeigneter ist. Es gibt grundsätzlich:
Von den beiden Varianten gibt es auf dem Markt einige gute Tarife, die für verschiedene Situationen passen und angemessen leisten. Es ist deshalb sinnvoll, sich beraten zu lassen. Auch im Internet finden Sie gute und übersichtliche Ratgeber zum Thema Heilpraktikerversicherungen, z.B unter:
www.heilpraktikerversicherungen.com
www.heilpraktiker-leitfaden.info/zusatzversicherung/
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich als Heilpraktikerin keine Empfehlung für eine bestimmte Versicherung ausprechen kann und darf. Ich rate Ihnen daher, sich einige Minuten Zeit zu nehmen und die einzelnen Angebote insbesondere hinsichtlich Beitragshöhe, Leistungsumfang, Erstattungs- höhe (z.B. 100% vom Höchstsatz der GebüH) und jährlicher Höchstgrenze (z.B. 2.000 € jährl.) zu vergleichen. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte Ihren Versicherungsvertreter.
Steuerliche Absetzbarkeit
Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich
als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich geltend machen. Die Höhe der Steuerersparnis errechnet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Anzahl der Kinder. Beträge, die über eine „zumutbare Belastung“ hinausgehen, wirken steuermindernd. Sie sollten also diese Möglichkeit auf jeden Fall zur nächsten Steuererklärung fachlich prüfen lassen und alle Nachweise für finanzielle Eigenleistungen (Quittungen, Rechnungen und Fahrkarten, auch von Zahnarztbesuchen, Apotheken, Optikern, Sanitätshäuser usw.) aufbewahren!